Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als PDF-Dokument
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der Westfälischen Bauakademie, Everswinkel

Im Folgenden werden Vertragspartner der Westfälischen Bauakademie als Teilnehmer und die Westfälische Bauakademie als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Fachtagungen und Workshops. Daneben werden Kooperationsveranstaltungen bei/mit Mitgliedsorganisationen der Ausbildungsgemeinschaft (HBZ Brackwede Fachbereich Bau e.V., Arnsberger Straße 1-3, 33647 Bielefeld, sowie das Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH, Ossenbergweg 12, 45665 Recklinghausen) sowie Kundenseminare (Inhouse-Schulungen) nach besonderer Absprache durchgeführt. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Akademie nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2
Angebote und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS, RÜCKTRITT

2.1
Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

2.2
Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe von Vor- und Zuname des Teilnehmers, seiner Funktion und Abteilung im Unternehmen, der Rechnungsanschrift sowie der Veranstaltungsnummer. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die Akademie auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax erreicht. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Bis ca. drei Wochen vor Seminarbeginn erhält der Teilnehmer weitere Informationen zum Seminarablauf sowie die Rechnung.

2.3
Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen ist nicht Bestandteil des Vertrages und erfolgt auf eigene Gefahr.

2.4
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die Akademie dies dem Teilnehmer unverzüglich – spätestens sechs Werktage vor Beginn – mit. Wenn möglich, wird eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung angeboten. In diesem Fall entstehen keine Umbuchungskosten. Bei Nichtinanspruchnahme werden dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, können aus der Absage nicht geltend gemacht werden. Insbesondere werden Kosten, die durch die Absage entstehen (zum Beispiel eventuell zu tragende Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten), durch die Akademie nicht ersetzt.

2.5
Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten:
Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, wird eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 150,– € zuzüglich MwSt. zurückerstattet. Bei späteren Absagen, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Gegen eine Bearbeitungspauschale von zusätzlich 50,– € zuzüglich MwSt. kann der Teilnehmer auf eine andere Veranstaltung innerhalb eines Jahres umbuchen. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Die Benennung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines Inhouse-Seminars fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das Inhouse-Seminar an. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.

2.6
Für die Teilnahme an einer besuchten Veranstaltung wird dem Teilnehmer von der Akademie eine Teilnahmebestätigung ausgestellt und übergeben. Diese Bestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer während der gesamten Seminarzeit tatsächlich anwesend war.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1
Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu leisten. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die Akademie berechtigt, diese zu berechnen.

3.3
Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme mit Skript und Verpflegung, wie in der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltungen angegeben. Kosten für Lehrmittel werden im Bedarfsfall gesondert in Rechnung gestellt. Darauf wird bei der Beschreibung des betroffenen Kurses gesondert hingewiesen.

3.4
Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.

4. DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN

4.1
Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesondert geschlossenen Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2
Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

4.3
Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse spätestens sechs Tage vor dem Veranstaltungstermin. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 2.4 und Ziffer 7 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf.

5. SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE

5.1
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software sowie andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.

5.2
Käuflich vom Teilnehmer erworbene CD-ROM-Produkte und die dazugehörige Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Teilnehmer mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden.

5.3
Jedwede Verwendung der Westfälischen Bauakademie Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (zum Beispiel auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie.

6. DATENSCHUTZ, DOKUMENTATION

6.1
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich die Akademie einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Der Kunde nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass die Akademie seine Daten erfasst, speichert und verarbeitet.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur

  • innerhalb der Ausbildungsgemeinschaft an das HBZ Brackwede Fachbereich Bau e.V., Arnsberger Straße 1-3, 33647 Bielefeld, sowie das Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH, Ossenbergweg 12, 45665 Recklinghausen statt;
  • insoweit statt, als dass Name und Unternehmen des Kunden den übrigen Veranstaltungsteilnehmern in einer Teilnehmerliste zugänglich gemacht werden.

6.2
Die Veranstaltung kann seitens der Akademie in Bild und/oder Ton dokumentiert werden. Der Kunde willigt ein, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auf denen der Kunde erkennbar wiedergegeben ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Berichterstattung ganz oder teilweise veröffentlicht werden. Ein Bild- und/oder Tonmitschnitt von Teilnehmern ist nicht zulässig. Die Erstellung von Fotos z.B. von Präsentationsinhalten oder Folien ist nur in Abstimmung mit dem vortragenden Dozenten zulässig.

7. HAFTUNG

7.1
Die Akademie haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat.
Die Akademie haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2
Soweit die Akademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden 125.000,00 EUR für Vermögensschäden.

7.3
Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

7.4
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

7.5
Der in Ziffern 7.1 – 7.3 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6
Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Akademie.

7.7
Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

8. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ANZUWENDENDES RECHT

8.1
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

8.2
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.

8.3
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

9. GELTUNGSBEREICH UND SONSTIGES

9.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber privaten Teilnehmern sowie Teilnehmern aus Unternehmen und damit auch gegenüber dem Unternehmen, wenn dieses Vertragspartner ist sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.

9.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit folgender Maßgabe: Ziff. 8.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. – Ziff. 8.2 gilt nicht.

Stand: Januar 2015

Westfälische Bauakademie | 48351 Everswinkel | Telefon: 02582-233 03 19 | E-Mail: info[at]westfaelische-bauakademie.de